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Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen sowie die Verfolgung kirchlicher Zwecke.

Sie wurde ins Leben gerufen, um auch in Zukunft den Geist an Fürsorge im Dienst und zum Wohle der notleidenden Menschen in ihren Einrichtungen lebendig zu halten und weiter zu tragen. Die Stiftung beschafft Mittel in Form von Spenden und Zuwendungen und leitet diese insbesondere an ihre Tochtergesellschaften – Eduard-Michelis-Haus in Gladbeck und Altenheim Friedrichsburg in Münster weiter.

Hier lesen Sie unsere Satzung (PDF)

 

Zentrale Aufsicht durch fachkundige Experten

Der Stiftungsrat kontrolliert die Arbeit des Stiftungsvorstandes und seine Mitglieder tragen als Botschafter den Geist der Stiftung nach außen. Das Gremium setzt sich aus fünf bis neun Mitgliedern zusammen und besteht aus Ordensschwestern sowie Personen aus dem kirchlichen Umfeld und öffentlichen Leben. Der Stiftungsrat bestimmt und berät unter anderem den Vorstand, führt die Aufsicht, fasst Beschlüsse zu Grundstücks- und Beteiligungsgeschäften und verabschiedet den Wirtschaftsplan.

 


Hildegard Kuhlmann,
seit 2014 Stiftungsratsvorsitzende im Stiftungsrat

 
Im Miteinander der Menschen macht alles einen Sinn

„Die Schwestern haben in ihrem Wirken einen wichtigen Beitrag und Standards für die heutige, so selbstverständliche soziale Absicherung geleistet und sie legten den Grundstein für viele soziale Einrichtungen. Das können wir gar nicht genug würdigen. Die über Generationen geprägte christliche Lebens- und Arbeitshaltung gilt es auch zukünftig in der Arbeit mit Menschen, als Kraftquelle erfahrbar zu machen. Ich möchte Menschen ermutigen, ihre Dankbarkeit über das Gute, das ihnen in den Einrichtungen widerfährt nicht nur zu erspüren, sondern Formen zu finden dieses auch auszudrücken. Unsere Gesellschaft lebt vom Miteinander, es lohnt sich dafür einzutreten.“
 

Der Vorstand vertritt die Stiftung und ist für die Führung der laufenden Geschäfte verantwortlich. Mitglieder des Vorstandes und des Stiftungsrates sind für die Stiftung ehrenamtlich tätig.

Der Stiftungszweck wird zusätzlich durch das Bischöfliche Generalvikariat kontrolliert und überwacht. Staatliche Stiftungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster, oberste Stiftungsbehörde das Innenministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW.

Tochtergesellschaften sind die Altenheim Friedrichsburg gGmbH in Münster und die Eduard Michelis gGmbH in Gladbeck. Der laufende Betrieb der Einrichtungen wird aus den Pflegesätzen finanziert, die von den Pflegekassen, den Bewohnern und den Sozialhilfeträgern gezahlt werden. Die Stiftung fördert mit ihren Zuwendungen zusätzliche Projekte und Leistungen, die den Bewohnern unmittelbar zu Gute kommen. Die Gesellschaften mit ihren Einrichtungen wirtschaften mit eigenem Betriebsvermögen und erhalten keine finanziellen Mittel aus der Stiftung, wohl aber Zuwendungen über Spenden für bestimmte Projekte.

 

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen.

Jede Spende zählt.